EU-Reifenlabel

Das EU-Reifenlabel

Bei neuen Haushaltsgeräten gehört es schon seit den späten Neunzigerjahren zum gewohnten Anblick – das EU-Label zur besseren Orientierung über Energieverbrauch oder Geräuschentwicklung des jeweiligen Modells. Seit dem Jahr 2009 wurde das Label per Verordnung Nr. 1222/2009  auch zur Kennzeichnung von Reifen für Pkw und verschiedene Lkw eingesetzt. 

Seit dem 01.05.2021 gilt nun die neue EU-Verordnung 2020/740, welche einige neue Vorgabe für die Reifenkennzeichnung beinhaltet:  

  • Änderungen in der Klassifizierung der drei Eigenschaften Rollwiderstand, Nasshaftung & externes Rollgeräusch 
  • Marke 
  • Reifentypkennung und -größe sowie Geschwindigkeits- und Lastindex 
  • QR-Code: Durch Scan des Codes werden Sie direkt zum Produktdatenblatt des jeweiligen Reifens in der EU-Datenbank (EPREL: European Product Registry for Energy Labelling) geleitet und erhalten weitere Produktinformationen  
  • Neue Piktogramme:  
    • Schneegriff-Symbol – Winterreifen mit geprüfter Schneehaftung nach EU-Typengenehmigung  
    • Eisgriff-Symbol – Unbespikte Reifen mit Haftung auf Eis nach einem neuen ISO-Standard nur für C1 Reifen (Pkw) 

Dreifache Kennzeichnung mit dem EU-Reifenlabel

Das EU-Reifenlabel soll Ihnen als Verbraucher wichtige Informationen zu drei zentralen Eigenschaften des jeweiligen Reifens geben:

Kraftstoffeffizienz

Wie wirtschaftlich fahren Sie mit diesem Reifen? Hier dient der Rollwiderstand als Kriterium zur Einstufung in Klassen von A bis E, einem System, das Sie so auch auf Haushaltsgeräten finden. Der Rollwiderstand beeinflusst den Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs zu rund 20 Prozent. Leicht laufende Reifen sorgen für niedrige Verbrauchswerte und tragen ein EU-Reifenlabel der Klasse A oder B. Mit steigendem Rollwiderstand nimmt die Kraftstoffeffizienz ab. Ein mit E gekennzeichneter Reifen lässt Ihren Kraftstoffverbrauch gegenüber effizienten Reifen um knapp 10 Prozent ansteigen, was über die gesamte Reifenlebensdauer leicht mehrere hundert Euro zusätzliche Spritkosten ausmacht.  

Pkw- und Lkw-Reifen werden hier und bei den folgenden Kriterien natürlich unterschiedlich bewertet, um den abweichenden physikalischen Eigenschaften von Fahrzeug und Bereifung Rechnung zu tragen.  

Externe Abrollgeräusche

Genauso sind Reifen für einen Teil der Fahrgeräusche ihres Autos verantwortlich. Das EU-Reifenlabel konzentriert sich dabei auf die Geräuschentwicklung außen, mit der ein Fahrzeug die Umwelt belastet. Bei Pkw beispielsweise werden diese Geräusche schon ab 35 km/h zur Hauptlärmquelle des Fahrzeugs. Die EU hat deswegen für diese Reifen und für Lkw-Pneus ab 2016 gültige Lärm-Grenzwerte in Dezibel dB(A) festgelegt. Auf dem EU-Reifenlabel zeigte bis zum 30.04.2021 ein Reifensymbol mit Lautsprecher und drei angedeuteten Schallwellen die Einstufung des Modells an. Ab dem 01.05.2021 wird dies durch ein ABC-Klassifizierung dargestellt. Die leisesten Reifen sind mit einem A gekennzeichnet.

Nasshaftung

Die Haftung eines Reifens bei Nässe bildet den dritten Bestandteil des EU-Reifenlabels. Hierzu wird der Bremsweg des Reifens auf nassem Untergrund gemessen. In der Kategorie A finden Sie Modelle mit besonders kurzem Bremsweg. Diese Einteilung kennt die Klassen A bis E.